ergabe von tipendien für die chülerverpflegung
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FördervoraussetzungIn den Genuss einer Förderung können Eltern von Schülerinnen und Schülern von Gymnasien und Realschulen kommen, die prinzipiell die von der Canisiusstiftung getragenen Schülermensen besuchen. Dies sind im Einzelnen: Förderberechtigt sind Familien, die mindestens drei Kinder an den genannten Schulen eingeschult haben. Die Canisiusstiftung kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Vorgabe zulassen. FörderumfangDer Förderumfang je Schuljahr und Kind beträgt 230,- €. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Eine abweichende Förderhöhe ist möglich je nach Anzahl der eingegangenen Anträge i.V.m. der jeweiligen Haushaltslage. AntragstellungNach einer jeweiligen Auslobung sofort zu Beginn des Schuljahres sind die Anträge gemäß Anlage bis zum 30. September bei der Verwaltung der Canisiusstiftung einzureichen. Das Auslobungsforum ist auf oben genannte Schulen beschränkt. An dieser Stelle können Sie das ► Antragsformular herunterladen. |
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